Was gilt hier?
Die Schutzgebiete
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Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Es gibt verschiedene Arten von Schutzgebieten im Naturpark. Am bekanntesten sind die Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Für sie gibt es jeweils sogenannte „Schutzgebietsverordnungen“, in denen geregelt ist, was erlaubt und was verboten ist.
Naturschutzgebiete gibt es auf Allgäuer Seite eines - dieses reicht am Rand vom Gottesackerplateau im Süden in den Naturpark hinein. Zwei weitere Naturschutzgebiete gibt es im Vorarlberger Teil des Naturparks.
Landschaftsschutzgebiete sind großräumig und für den Naturpark sehr bedeutsam. Ein Bayerischer Naturpark muss zu mindestens 50 Prozent seiner Fläche aus Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten bestehen. Im Naturpark liegen fünf Landschaftsschutzgebiete, unter anderem die Hörnergruppe, die Nagelfluhkette und der Große Alpsee. In den ersten beiden gilt per Verordnung übrigens die inzwischen viel diskutierte Zwei-Meter-Regel für Radfahrer.
Zu den Verordnungstexten:
Landschaftsschutzgebiet Hörnergruppe
Landschaftsschutzgebiet Nagelfluhkette
Landschaftsschutzgebiet Großer Alpsee
Landschaftsschutzgebiet Kleiner Alpsee
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Natura 2000
Wichtig sind zudem die Europaschutzgebiete der Natura2000 Richtlinie. Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union ein Schutzgebietsnetzwerk aufzubauen, um gefährdete Pflanzen, Tiere und Lebensräume zu erhalten. Die sogenannten Zielarten beziehungsweiese Lebensräume müssen dabei nicht immer extrem selten sein. Wichtiger ist, dass diese ihren Verbreitungsschwerpunkt bei uns haben und wir somit eine besondere Verantwortung für ihren Erhalt haben.
Es wird zwischen den Flora-Fauna-Habitat (kurz FFH) -Gebieten und den Gebieten nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (kurz SPA) unterschieden. Letztere haben besonders geschützte Vogelarten und deren Lebensräume im Fokus.
In Europaschutzgebieten gilt generell ein sogenanntes Verschlechterungsverbot, das heißt, dass keine Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, die sich negativ auf die Zielarten beziehungsweise Lebensräume auswirken. Für bereits bestehende Landbewirtschaftungsformen gibt es keine Einschränkungen. Details zu den Erhaltungszielen und zu Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden in den sogenannten Managementplänen festgelegt.
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Naturwaldreservate
Neben den größeren, flächigen Schutzgebieten gibt es noch Naturwaldreservate (im Naturpark ist dies das Naturwaldreservat Achrain in Oberstaufen) sowie einzelne geschützte Landschaftselemente. Letzteres sind meist sehr alte Bäume, die als Naturdenkmal besonders geschützt sind.